Gemeinerlöse
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Erlöse, die einem sachlich und zeitlich eindeutig abgegrenzten Bezugsobjekt (Bezugsgröße) nach dem Identitätsprinzip nicht eindeutig zugerechnet werden können.
Zurechnung: Analog zu den Gemeinkosten.
Vgl. auch unechte Gemeinkosten.
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