Kundendienst
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Dienste eines Herstellers oder Händlers, die er seinen Abnehmern vor dem Kauf (Pre-Sales-Service), kaufbegleitend (episodenbegleitende Dienstleistungen) oder nach dem Kauf (After-Sales-Service) erbringt.
2. Zweck ist die Gewinnung von Dauerkunden.
3. Formen:
(1) nicht warengebundener Kundendienst wie z.B. Kindergärten in Warenhäusern, Besorgung von Theaterkarten durch den Hotelportier u.Ä.;
(2) warengebundener Kundendienst wie z.B. Abhol- und Auslieferdienste, Produktdemonstrationen, Montage, Installation, Schulungen über Gebrauch und Bedienung einer Maschine u.a.;
(3) technischer Kundendienst wie z.B. Installation, Montage u.Ä.;
(4) kaufmännischer Kundendienst wie z.B. kaufmännische Beratung, Bestelldienst, Umtausch u.Ä.
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