Direkt zum Inhalt

Selbstanzeige

(weitergeleitet von Eigenanzeige)

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    im Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht vorgesehene Möglichkeit, bei Steuerhinterziehung Straffreiheit und bei leichtfertiger Steuerverkürzung die Nichtfestsetzung einer Geldbuße zu erlangen (§§ 371, 378 III AO).

    1. Voraussetzungen: a) Der Täter muss die unrichtigen oder unvollständigen Angaben bei der Steuerbehörde berichtigen oder ergänzen oder die unterlassenen Angaben nachholen.

    b) Die Selbstanzeige muss erfolgen, bevor dem Täter oder seinem Vertreter die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens eröffnet worden ist, bei Steuerhinterziehung auch, bevor ein Prüfer der Finanzbehörde zur steuerlichen oder steuerstrafrechtlichen Prüfung erschienen ist.

    c) Um Straffreiheit zu erhalten, darf der Täter bei der Selbstanzeige nicht wissen, dass die Tat im Zeitpunkt der Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung ganz oder teilweise bereits entdeckt war und musste bei verständiger Würdigung der Sachlage auch nicht damit rechnen.

    d) Sind Steuerverkürzungen bereits eingetreten oder Steuervorteile gewährt oder belassen, muss der Täter die festzusetzende geschuldete Summe innerhalb der ihm bestimmten Frist entrichten.

    2. Folgen: Der Täter bleibt bei Steuerhinterziehung straffrei. Es werden jedoch Hinterziehungszinsen festgesetzt. Bei Steuerverkürzung wird von der Festsetzung einer Geldbuße abgesehen. Erstattet der Steuerpflichtige vor Ablauf der fünf- bzw. zehnjährigen Festsetzungsfrist (§ 169 II Satz 2 AO) eine Selbstanzeige, so endet diese nicht vor Ablauf eines Jahres nach Eingang der Anzeige bei der zuständigen Finanzbehörde (§ 171 IX AO).

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Selbstanzeige"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Selbstanzeige Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/selbstanzeige-43342 node43342 Selbstanzeige node46524 Steuerhinterziehung node43342->node46524 node45218 Steuerverkürzung node43342->node45218 node34254 Hinterziehungszinsen node43342->node34254 node43416 Rücktritt node35125 Einziehung node33146 Durchsuchung node46730 Steuerstrafverfahrensrecht node33146->node46730 node46490 Steuerstraftat node43184 Staatsanwaltschaft node45218->node46524 node34254->node46524 node44059 offenbare Unrichtigkeiten node34254->node44059 node46730->node43342 node46730->node35125 node46730->node46490 node46730->node43184 node43532 Reue node43532->node43342 node43532->node43416 node47794 Vollverzinsung node47794->node34254 node30696 Außenprüfung node30696->node45218 node35428 Festsetzungsverjährung node35428->node45218 node51589 Corporate Social Responsibility node51589->node46524 node53400 Fraud node53400->node46524 node32110 Haftung node32110->node46524 node32110->node45218 node53397 Offshore-Bank node53397->node46524
    Mindmap Selbstanzeige Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/selbstanzeige-43342 node43342 Selbstanzeige node46524 Steuerhinterziehung node43342->node46524 node45218 Steuerverkürzung node43342->node45218 node34254 Hinterziehungszinsen node43342->node34254 node46730 Steuerstrafverfahrensrecht node46730->node43342 node43532 Reue node43532->node43342

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete