Tageswert
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Tagespreis, Marktwert, Zeitwert; Wert, der von Preisen abgeleitet wird, die sich aufgrund von Angebot und Nachfrage am Markt im weitesten Sinn bilden. Handelsrechtlich sind Tageswerte bei der Überprüfung der Werthaltigkeit von Vermögensgegenständen (Niederstwertprinzip) relevant. Dabei werden sie z.B. durch den Börsenkurs oder Marktpreis am Abschlussstichtag konkretisiert (§ 253 III/IV HGB).
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