vollkommene Information
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Vollständige Über- und Voraussicht eines Wirtschaftssubjekts über alle vergangenen, gegenwärtigen und zukünftigen Tatbestände und Ereignisse, die sein Handeln beeinflussen. Vollkommene Information ist eine Fiktion.
Findet in vielen Modellen der Wirtschaftstheorie Anwendung als Axiom: Vollkommene Information führt zum Gleichgewicht, dessen Analyse im Zentrum der neoklassischen Theorie (Neoklassik) steht.
Gegensatz: Unvollkommene Information.
2. Beschaffung einer vollkommenen Information impliziert, dass der Entscheider nach Informationszugang Sicherheit hat.
Vgl. Informationsverarbeitung, Informationswert.
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