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Freiheit

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Definition: Was ist "Freiheit"?

Freiheit bezeichnet die Fähigkeit des Menschen, aus eigenem Willen Entscheidungen zu treffen und nach Maßgabe des Könnens umsetzen zu können.

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Freiheit bezeichnet die Fähigkeit des Menschen, aus eigenem Willen Entscheidungen zu treffen und nach Maßgabe des Könnens umsetzen zu können. Man unterscheidet in der praktischen Philosophie zwischen der negativen Freiheit, der Freiheit von etwas, und der positiven Freiheit, der Freiheit zu etwas: Die erstere steht im Mittelpunkt des klassischen Liberalismus und kennzeichnet sich durch die Abwesenheit von äußeren Zwängen, während letztere in den Begriff des Vermögens bzw. der (Handlungs-)Macht übergeht, d.h. die Freiheit faktisch durch den einzelnen auch zu bestimmten Handlungen genutzt werden kann, was entsprechende Bedingungen (Fähigkeiten, Ressourcen, Institutionen etc.) voraussetzt.
    Gesellschaftlich relevant sind insbesondere politische Freiheiten als Bündel politischer Mitbestimmungsrechte, z.B. Meinungs- oder Versammlungsfreiheit, aktives und passives Wahlrecht usw. sowie wirtschaftliche Freiheiten, insbesondere das Recht auf Privateigentum.

    2. Bedeutung: Freiheit gehört zu den Grundbegriffen der Ethik. Nur unter Voraussetzung von Freiheit kann es gutes und böses Handeln, moralische Verdienste, Schuld und Verantwortung geben.

    3. Weiterhin lassen sich zwei Perspektiven zum Verhältnis individueller Freiheit und Gesellschaft unterscheiden: a) Individuelle Freiheit als Voraussetzung gesellschaftlicher Prozesse: Dieses erst in der Folge der Reformation aufkommende Verständnis von Freiheit lässt sich auf Locke zurückführen. Es schreibt dem Menschen als Menschen vorgesellschaftliche Freiheitsrechte zu, die vor dem Eingriff der anderen zu schützen sind. Die Mitmenschen, die Gesellschaft und der Staat, kommen paradigmatisch als Bedrohung der individuellen Freiheit ins Spiel. Das „Eigentum” i.w.S. spielt eine zentrale Rolle: Externe unerwünschte Eingriffe in individuelle Verfügungsrechte (Property Rights) werden tendenziell als Verletzung der individuellen Freiheit interpretiert. Im internationalen Kontext werden Grundrechte, d.h. Menschenrechte i.d.R. in dieser Form aufgefasst.
    b) Individuelle Freiheit als Resultat gesellschaftlicher Prozesse: Das zweite Paradigma macht geltend, dass individuelle Freiheit nur im Gesellschaftszustand Realität gewinnt. Im vorgesellschaftlichen Zustand ist das Leben für Hobbes „solitary, poor, nasty, brutish and short”, es ist ein „Krieg aller gegen alle”. Individuelle Freiheit wird erst durch die Etablierung von Verfassung, Recht etc., also durch kollektives Handeln, hervorgebracht und entwickelt. Auch wenn Hobbes in eine totalitäre Lösung, den Leviathan als allmächtigen Herrscher, abgleitet, ist sein Ansatz konzeptionell liberal, ohne dass er starke naturrechtliche Behauptungen in Anspruch nehmen müsste. Hobbes‘ Argumentation folgend hat der Nobelpreisträger James Buchanan die Entwicklung der individuellen Freiheit, ja sogar die Definition des „Individuums”, rekonstruiert als aus kollektivem Handeln hervorgehend. Gleichwohl wird die individuelle Freiheit zum Zentralpunkt der Theorie: Sie ist nicht Voraussetzung, sondern letztes Ziel des Gesellschaftsprozesses. Die Mitmenschen erscheinen jetzt als Ermöglichung größerer individueller Freiheit. Zugleich wird wechselseitige Verlässlichkeit – institutionell gestütztes Vertrauen – zur Grundlage gesellschaftlicher Kooperation.

    4. Zwei komplementäre Perspektiven von Freiheit: Obwohl diese Konzeptionen von individueller Freiheit in der Vergangenheit und z.T. auch noch heute als konkurrierend oder gar als unvereinbar verstanden wurden und werden, muss man dies nicht so sehen. Fruchtbarer für die Theoriebildung und die durch Theorie informierten politischen (Reform-)Prozesse ist es, die vermeintlichen Gegensätze methodologisch auf verschiedene Problemstellungen zu beziehen.
    a) Das Paradigma der vorgesellschaftlichen Freiheit ist als Konzept plausibel, wenn die individuelle Freiheit in einer Gesellschaft grundsätzlich bereits als anerkannt und garantiert gelten kann und es - nur noch - um Fragen der konkreten Auslegung oder aber der politischen Verteidigung dieser Freiheit geht.
    b) Das Paradigma der kollektiven Entwicklung individueller Freiheit geht von der Frage aus, wie man Freiheit in Prozessen grundlegenden gesellschaftlichen Wandels verfassungsmäßig festlegen soll, insbesondere wenn wahrgenommene Freiheiten zu tiefgreifenden gesellschaftlichen Konflikten führen. In der neuen weltpolitischen Konstellation nach dem Ende des Kalten Krieges, die eine grundlegende Neuordnung des institutionellen Rahmens erfordert und die Verfügungsrechte neu definieren muss, geht es um die Frage, wie die neue Ordnung zu gestalten ist, sodass als Resultat ein Mehr an individueller Freiheit für alle daraus hervorgehen kann. Zugleich gilt es dabei, die Zustimmungsfähigkeit des Einzelnen „in Freiheit“ mit im Blick zu behalten.

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