Ausgleichsfonds
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Auf staatlicher Ebene
1. Deutschland: Sondervermögen des Bundes; auf staatlicher Ebene im Wege der Vorfinanzierung durch Kreditaufnahmen geschaffener Fonds mit dem Zweck, Ausgleichsleistungen an bestimmte, gesetzlich festgelegte Empfängergruppen (z.B. schwerbehinderte Menschen) in Form von Unterhaltshilfen, Hauptentschädigungen, Entschädigungsrenten und Aufbaudarlehen zu erbringen.
Finanzierung wird durch Zuschüsse des Bundes und der Länder, Verschuldungen auf dem Kreditmarkt und durch Kreditrückflüsse gewährleistet.
2. In verschiedenen Ländern (z.B. USA und Frankreich) existieren bzw. existierten von den Notenbanken unabhängige Ausgleichsfonds zur Regulierung der Devisenkurse (sog. Währungsausgleichsfonds).
Auf betrieblicher Ebene
Ausgleichskassen bei Konzernen und sonstigen Unternehmenszusammenschlüssen zur Regulierung von Gewinnen und Verlusten, die durch die Konzern- oder Kartellpolitik bei einzelnen Betrieben entstehen.