Auftragsbeitrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Überschuss der Einzelerlöse über die Einzelkosten eines Kundenauftrags, d.h. Überschuss der zusätzlich erzielten Erlöse über die infolge Annahme und Abwicklung des Auftrags zusätzlich ausgelösten Kosten, unabhängig davon, ob diese für einzelne Posten oder für den Auftrag als Ganzes (z.B. Fracht, Versandverpackung, Fakturierung, Zahlungseinzug) entstehen.
Bedeutung: Die Ermittlung des Auftragsbeitrags ist Ausgangsbasis von Absatzsegmentrechnungen und sonstiger Deckungsbeitragsrechnungen auf Teilkostenbasis.
Vgl. auch Liquiditätsbeitrag.
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