dingliches Recht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sachenrechte, welche die Sache (das Ding) unmittelbar umfassen, gegen jedermann wirken und von jedem respektiert werden müssen (absolutes Recht).
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- grundstücksgleiche Rechte
- Hypothek
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- Numerus Clausus
- Pfandrecht
- Rangklasse
- Sachenrecht
- subjektiv-dingliche Rechte
- Vertrag
- Vertragsfreiheit
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