Anteil an Investmentvermögen
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1. Begriff: im Miteigentum des Anlegers stehender Teil des Investmentfonds, erworben durch Zahlung des Ausgabepreises. Dieser muss dem Wert des Anteils am Sondervermögen zzgl. eines vertraglich festgesetzten Ausgabeaufschlages entsprechen und ist an die Depotbank zu entrichten. Entsprechend wird der Rücknahmepreis gebildet aus dem Wert des Anteils am Sondervermögen abzüglich eines vertraglich festgesetzten Abschlags. Der Wert des Anteils ergibt sich aus der Teilung des Wertes des Sondervermögens, der börsentäglich zu ermitteln ist, durch die Zahl der in den Verkehr gelangten Anteile.
2. Form: Die von Kapitalanlagegesellschaften (KAG) ausgegeben Anteile an Investmentvermögen werden in Anteilscheinen (Investmentzertifikate) verbrieft. Diese können auf den Inhaber oder auf Namen lauten und über einen oder mehrere Anteile desselben Sondervermögens ausgestellt werden. Sie sind von der KAG und der Depotbank zu unterzeichnen, wobei mechanische Vervielfältigung zugelassen ist, vgl. § 33 ff. Investmentgesetz (InvG). Zu börsennotierten Anteilen an Investmentvermögen, s. Exchange Traded Funds.