Fondswirtschaft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form der öffentlichen Finanzwirtschaft, bei der bestimmte Einnahmen nur zur Finanzierung bestimmter Ausgaben verwendet werden dürfen. Die Fondswirtschaft ist im modernen Staat durch den einheitlichen Haushaltsplan (Nonaffektationsprinzip) abgelöst worden; ausnahmsweise angewandt z.B. im Fall der ERP-Sondervermögen, Lastenausgleichsfonds.
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