ehernes Lohngesetz
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1. Begriff: Lohntheorie von Ferdinand Lassalle, auf Vorstellungen von Ricardo und anderen Klassikern zurückgehend (Subsistenzmittelfondstheorie, Existenzminimum-Theorien des Lohns). Dem ehernen Lohngesetz zufolge kann der durchschnittliche Arbeitslohn längerfristig das Subsistenzniveau nicht über- oder unterschreiten. Liegt der Arbeitslohn über dem Subsistenzniveau, steigt durch Vermehrung der Arbeiterbevölkerung das Arbeitsangebot, sodass der Lohn sinkt; sinkt der Arbeitslohn unter das Subsistenzniveau, führt eine Verminderung des Arbeitsangebots zu seinem Wiederanstieg. Die Vermehrungsrate ist durch die Lohnhöhe mibestimmt.
2. Auffassung von Karl Marx: Marx verneinte einen sofortigen Einfluss von Veränderungen der Lohnhöhe auf die Vermehrungsrate mit dem Hinweis auf die Aufwuchszeit der Kinder, die bis zu deren Eintritt in den Produktionsprozess vergehe. Die Eigenschaft der Lohnhöhe, in Richtung des Subsistenzniveaus zu tendieren, begründete Marx mit der Tendenz des technischen Fortschritts, Arbeitskräfte freizusetzen und eine industrielle Reservearmee zu schaffen. (vgl. Verteilungstheorie).
3. Bedeutung: Das eherne Lohngesetz hatte entscheidenden Einfluss auf Gewerkschaften und Sozialdemokratie v.a. wegen der aus ihm abgeleiteten Konsequenzen für die Politik der Arbeiterbewegung. Eine nachhaltige Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse wurde nicht durch Arbeitskampf im Produktionsbereich erwartet, sondern durch Erringung der parlamentarischen Mehrheit durch die Arbeiterklasse (Kampf um das allg. und direkte Wahlrecht).