Finanzierungsschätze
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Schuldbuchforderungen (Wertrechte) mit einem Mindestnennwert von 500 Euro. Sie werden abdiskontiert begeben (Diskontpapiere) und nach einer Laufzeit von ein oder zwei Jahren (Typ 1 oder 2) zum Nennwert zurückgezahlt.
Finanzierungsschätze werden nicht an der Börse gehandelt, sie können nicht vorzeitig zurückgegeben werden. Der Erwerb ist möglich durch jedermann, nicht durch Kreditinstitute.
Finanzierungsschätze werden vom Bund monatlich neu aufgelegt, ihr Zinsabschlag richtet sich nach dem Marktzinsniveau. Ausgabe und Vertrieb von Finanzierungsschätzen und Bundesschatzbriefen wurden zum 31.12.2012 eingestellt.
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