Gemeinkostenmaterial
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gemeinkostenstoffe; häufig verwendeter Begriff für die Betriebsstoffe (Schmieröle, Treib- und Brennstoffe, Putzmaterial etc.) und i.d.R. die Hilfsstoffe (Farbe, Leim, Beizen, Schweißmaterial etc.), die den Kostenträgern nicht direkt zugerechnet werden können. Sie werden in der Kostenstellenrechnung erfasst.
Gegensatz: Einzelmaterial.
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