Finanzbuchhaltung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Geschäftsbuchhaltung, pagatorische Buchhaltung, kaufmännische Buchhaltung; erfasst den Werteverkehr einer Unternehmung (den äußeren Kreis) aus Geschäftsbeziehungen zur Umwelt (Kunden, Lieferanten, Schuldner, Gläubiger) und die dadurch bedingten Veränderungen der Vermögens- und Kapitalverhältnisse. Die Finanzbuchhaltung liefert das Zahlenmaterial zur Erstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), aus denen sich Lage und Gesamterfolg des Betriebs erkennen lassen. Vgl. auch "Doppelte Buchhaltung".
Eine Ergänzung der Finanzbuchhaltung bietet die Betriebsbuchhaltung, die, auf den Werten der Finanzbuchhaltung aufbauend, der innerbetrieblichen Abrechnung dient (innerer Kreis).
Vgl. auch computergestützte Finanzbuchhaltung.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abgrenzung
Abschreibung
Agio
Aufwendungen
Betriebsstoffe
Bonus
Buchführung
Doppelte Buchhaltung
Einkauf
Erlösschmälerungen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
Industrie-Kontenrahmen (IKR)
Kommissionsgeschäft
Kosten
Rechnungswesen
außerordentliche Aufwendungen
internes Kontrollsystem (IKS)
laufende Inventur
neutrale Aufwendungen
pagatorisch
eingehend
Finanzbuchhaltung
ausgehend
eingehend
- Abstimmungsbogen
- Anlagenkosten
- Betriebsbuchhaltung
- Buchführung
- DATEV
- DV-Revision
- Einsystem
- Geschäftsbuchhaltung
- Geschäftskonto
- industrielles Rechnungswesen
- kaufmännische Buchhaltung
- Kostenrechnungssoftware
- kurzfristige Erfolgsrechnung
- Lagerbuchführung
- Lohnbuchführung
- Lohnliste
- pagatorisch
- pagatorische Buchhaltung
- Zweisystem
- Übergangskonten
Finanzbuchhaltung
ausgehend