Kollektivbedürfnisse
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gemeinbedürfnisse. 1. Historisch: Bedürfnisse, die aus dem Zusammenleben in einer Gesellschaft entstehen und durch diese ausgedrückt werden.
2. In der neuen Forschung:
(1) Individuelle Bedürfnisse, die nicht über den Markt befriedigt werden können, sondern nur durch öffentliche Güter;
(2) meritorische Bedürfnisse, die sich prinzipiell über den Markt befriedigen lassen, wegen deren Bedeutung die zugehörenden Güter aber vom Staat bereitgestellt werden. Die Kollektivbedürfnisse werden als Rechtfertigung für staatliche Eingriffe in die Marktwirtschaft und die Finanzwirtschaft (Finanzwissenschaft) angesehen.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.