Ruhegeld
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
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Sozialversicherung
Leistung im Rahmen der Sozialversicherung.
Vgl. auch Altersrente.
Betriebliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung
eine dem Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährte Rente oder Pension als zusätzliche soziale Leistung.
Vgl. auch betriebliche Altersversorgung (bAV), Direktzusage, Betriebsrentengesetz (BetrAVG).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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