Sondereinzelkosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
die in der Zuschlagskalkulation im Rahmen der Vollkostenrechnung über Einzelmaterial und Fertigungslöhne hinaus auftragsweise erfassbaren Einzelkosten, die nicht in die Kostenstellenrechnung einbezogen werden. Sie werden den Kostenträgern direkt angelastet.
Zu unterscheiden: Sondereinzelkosten der Fertigung und Sondereinzelkosten des Vertriebs.
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