Sparen
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Vorgang, der sich in der Haushaltstheorie auf den Teil des laufenden verfügbaren Einkommens eines Haushalts bezieht, der nicht für den Konsum verausgabt wird. Bietet eine Volkswirtschaft keine Möglichkeit, bestimmte Einkommensteile konsumtiv zu verausgaben, spricht man vom Zwangssparen. Freiwilliges Sparen kann entweder Vermögensanlage oder Zwecksparen, z.B. für dauerhafte Konsumgüter, sein.
Bezogen auf die Vermögensanlage wird die Höhe des Sparens durch die Überlegung bestimmt, inwieweit sich Konsumverzicht in der laufenden Periode zugunsten eines
(1) erweiterten Handlungsspielraumes und
(2) - bei zinsbringender Anlage - eines Einkommens aus Vermögen in der Zukunft lohnt. Im Fall des Zwecksparens muss zwischen heutigem und zukünftigem Konsum abgewogen werden. Aufgrund der Unsicherheit der Zukunft haben die Haushalte i.d.R. eine Zeitpräferenz zugunsten der Gegenwart, sie schätzen den gegenwärtigen Konsum also höher als den zukünftigen. Ist die Höherschätzung des Gegenwartskonsums sehr ausgeprägt, kann auch Entsparen Platz greifen, indem der Gegenwartskonsum höher angesetzt wird als das laufende Einkommen. In Höhe der Differenz muss dann ein Kredit aufgenommen werden, der in späteren Perioden zulasten von Konsummöglichkeiten getilgt wird. Die Minderschätzung zukünftiger Bedarfe kann durch die Zahlung eines Zinses auf den Sparbetrag ausgeglichen werden. Weiterhin wird angenommen, dass die Höhe des Sparens nicht nur vom Zins (Klassiker) und dem laufenden Einkommen (Keynes) abhängt, sondern auch vom permanenten Einkommen (Friedman).