Personalkontrolle
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Teilgebiet der Personalverwaltung. Die Personalkontrolle dient meist der Identitätsfeststellung einer Person durch berechtigte Personen oder mittels technischer/digitaler Lösungen, wie etwa Vereinzelungsanlagen, Fingerabdruck- und Irisscanner. Als personalwirtschaftliche Maßnahme umfasst sie:
(1) die Überwachung der Einhaltung vereinbarter Arbeitszeiten: (a) das Führen eines Ein- und Ausgangsbuches; (b) Stempeluhr, Kontrolluhr (c) die Abgabe nummerierter Kontrollkarten beim Pförtner; (d) RFID-basierte Systeme, u.a. mittels Zutrittskarten; (e) mobile Endgeräte mit spezifischen APP-Lösungen.
(2) Kontrolle von Behältnissen, z.B. Taschen, Rucksäcke, Pakete, Koffer etc., beim Betreten oder Verlassen des Betriebsgeländes (Leibesvisitation, Werkschutz).