Vorleistung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
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Kaufmännischer Sprachgebrauch
Eine entgegen dem Handelsbrauch im Voraus erfolgende Lieferung oder Bezahlung, die den Handelspartner zur Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen verpflichten soll.
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung
Wert der Güter (Waren und Dienstleistungen), die inländische Wirtschaftseinheiten von anderen in- und ausländischen Wirtschaftseinheiten bezogen und im Berichtszeitraum im Zuge der Produktion verbraucht haben.
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