vollkommene Information
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Vollständige Über- und Voraussicht eines Wirtschaftssubjekts über alle vergangenen, gegenwärtigen und zukünftigen Tatbestände und Ereignisse, die sein Handeln beeinflussen. Vollkommene Information ist eine Fiktion.
Findet in vielen Modellen der Wirtschaftstheorie Anwendung als Axiom: Vollkommene Information führt zum Gleichgewicht, dessen Analyse im Zentrum der neoklassischen Theorie (Neoklassik) steht.
Gegensatz: Unvollkommene Information.
2. Beschaffung einer vollkommenen Information impliziert, dass der Entscheider nach Informationszugang Sicherheit hat.
Vgl. Informationsverarbeitung, Informationswert.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abgrenzung
Ambiguität
Axiome rationalen Entscheidens
Bernoulli-Prinzip
Dominanzprinzip
Entscheidungsprozess
Entscheidungstheorie
Erwartungswert-Varianz-Prinzip
Homo oeconomicus
Interdependenz
Nutzwertanalyse
Repräsentativitätsheuristik
Risiko
Sicherheitsäquivalent
Strategie
System
Systemtheorie
Verfügbarkeitsheuristik
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