Tauschwert
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Klassik/Neoklassik
1. Objektiver Tauschwert: eine nach den Klassikern (u.a. Quesnay, Smith) vollzogene Identifizierung des Tauschwerts mit dem Preis. Der objektive Tauschwert führt zu dem klassischen Wertparadoxon.
Zu unterscheiden sind: (1) der spezifische Seltenheitswert (Monopolpreis);
(2) der Tauschwert der (unter der Bedingung des Aufwands von Kosten und Zeit) beliebig vermehrbaren Güter; der objektive Tauschwert der beliebig vermehrbaren Güter macht eine Unterscheidung erforderlich zwischen (a) Marktpreis und (b) natürlichem Preis.
2. Subjektiver Tauschwert: Die klassische Gleichsetzung von Tauschwert und Preis wird mit der Einführung der subjektiven Bewertung eines Gutes als Tauschobjekt für die bewertende Person durch die Grenznutzenschule (bes. Böhm-Bawerk) infrage gestellt. Nach den Gossenschen Gesetzen ist der Tauschwert der Güter keine feststehende Größe, sondern je nach wirtschaftlicher Konstellation unterschiedlich groß. Der Wert wird objektiv bestimmt durch die anerkannte Brauchbarkeit eines Gutes zur Herbeiführung eines gewollten Erfolges (Heizwert der Kohle). Ein Tauschwert kommt jedoch nur zustande, wenn ein Wirtschaftssubjekt den Heizwert der Kohle für wertvoller hält als die Tauschgüter, die es dafür abgeben muss (Waren oder Geld). Demnach ergibt sich der Preis nicht durch die Kosten, die für den Anbieter mit der Herstellung der Güter verbunden waren, sondern durch die subjektive Bewertung des Nachfragers, also den subjektiven Tauschwert.