Syndikat
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kartell, bei dem die Verpflichtung der Vertragsbeteiligten durch gemeinsame Organisation (z.B. für den Einkauf oder für den Absatz) abgesichert ist.
Wettbewerbsrechtliche Beurteilung: vgl. Rationalisierungskartell.
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