Zurechnung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
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Rechnungswesen
1. I.e.S.: Aufsuchen und Gegenüberstellung solcher Größen (z.B. Erlöse und Kosten), die auf einen gemeinsamen identischen (dispositiven) Ursprung zurückgeführt werden können (Identitätsprinzip). Von zweckbedingten Aufteilungen, Schlüsselungen etc. zu unterscheiden (Anlastung).
2. I.w.S.: Verrechnung, Aufteilung, Schlüsselung, Zuteilung ohne eindeutig zwingende Begründung.
Vgl. auch Kostenverteilungsprinzipien.
Steuerrecht
Bestimmung der Person des Steuerpflichtigen für bestimmte Wirtschaftsgüter; Regelung in § 39 AO.
Vgl. auch wirtschaftliches Eigentum.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Controlling
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Kosten
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