Vermögensschaden
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vermögensnachteile, die nicht unmittelbar auf einen Personen- oder Sachschaden zurückzuführen sind. Zu unterscheiden ist zwischen echten und unechten Vermögensschäden.
a) Unechte Vermögensschäden werden auch als Güterfolgeschäden bezeichnet, da sie mittelbare Folge eines Personen- oder Sachschadens sind. Im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) sind unechte Vermögensschäden vom Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung umfasst.
b) Für echte Vermögensschäden sind dagegen i.d.R. gesonderte Vereinbarungen in Form der Besonderen Bedingungen für die Mitversicherung von Vermögensschäden in der Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Anwartschaft
Asset Liability Management (ALM)
Barwert
Cross Selling
Drei-Schichten-Modell
Fahrlässigkeit
Invalidität
Kontrahierungszwang
Krankenversicherung
Privat-Rechtsschutz
Risikoprämie
Sachversicherungen
Subsidiarität
Value at Risk (VaR)
Verpackung
Versicherungspflicht
Veräußerung
gemeiner Wert
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