Darlehen gegen Negativerklärung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Darlehen gegen Verpflichtungserklärung (Blankodarlehen). Im Bauspargeschäft können Darlehen gegen Negativerklärung bis zu einem Betrag von 50.000 Euro ausgelegt werden (§ 7 IV BSpKG bzw. § 12 BSpKV). Dabei verpflichtet sich der Darlehensnehmer gegenüber der Bausparkasse, eine mögliche Sicherung durch Grundpfandrechte nicht durch eine Verpfändung oder Veräußerung des als Pfandobjekt infrage kommenden Grundstücks zu verhindern. Der Anteil aller derartiger Darlehen darf insgesamt 30% des Gesamtbestandes der Forderungen aus Darlehen einer Bausparkasse nicht übersteigen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
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Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
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Darlehen gegen Negativerklärung
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