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Recht
Privatrecht
Privates Bankrecht
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zuletzt besuchte Definitionen...
Sachgebiete unter Privates Bankrecht
alle Treffer
Ergebnisse: 1 - 39 von 39
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vertragliche Klauseln, die zur Standardisierung und Konkretisierung von Massenverträgen dienen. Sie werden von einer Vertragspartei einseitig gestellt und bedürfen daher einer bes. Kontrolle, um ihren Missbrauch zu verhindern....
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Recht
(
Privates Bankrecht
) ,
Recht
(
Wertpapierrecht allgemein
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
Arbitrage
Börsengeschäfte, die Preis-, Kurs- oder Zinsunterschiede zwischen verschiedenen Märkten zum Gegenstand der Gewinnerzielung machen. Volkswirtschaftlich gesehen führen Arbitrage-Prozesse zu einem Ausgleich bestehender Preis-, Kurs- und Zinsdifferenzen zwischen den Teilmärkten und bewirken damit...
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BWL
(
Wertpapiergeschäft
) ,
Recht
(
Privates Bankrecht
) ,
Recht
(
Wertpapierrecht allgemein
) ,
Recht
(
Allgemeines
) ,
BWL
(
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
)
Zinsen
1. Volkswirtschaftslehre: Preis für die Überlassung von Kapital bzw. Geld. In diesem Sinn werden auch Mieten und Pacht gelegentlich als Zinsen angesehen. 2. Bankwesen: a) Aktiv- oder Sollzinsen: Zinsen, die die Bank erhält, also der Kunde zu zahlen hat. b) Passiv- oder Habenzinsen: Zinsen, die...
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Recht
(
Privates Bankrecht
) ,
BWL
(
Unternehmensfinanzierung
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
BWL
(
Einlagengeschäft
) ,
BWL
(
Internes Rechnungswesen
) ,
VWL
(
Grundlagen der Prozesspolitik
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
an Erfüllungs Statt
Übernahme einer neuen Verbindlichkeit durch den Schuldner zum Zwecke der Befriedigung eines alten Gläubigers (z.B. Hergabe eines Wechsels oder Schecks), wenn die alte Verbindlichkeit infolge der Begründung der neuen erlischt (anders: erfüllungshalber). Im Zweifel ist nicht anzunehmen, dass eine...
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Recht
(
Privates Bankrecht
) ,
Recht
(
Wertpapierrecht allgemein
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Auftrag
Bürgerliches Recht: eine Partei (der Beauftragte) verpflichtet sich, ein ihr von der anderen Partei (dem Auftraggeber) übertragenes Geschäft für diese unentgeltlich sorgfältig auszuführen. Organisation: Organisatorisches Hilfsmittel der Betriebssteuerung: Die beauftragte Stelle wird zur Ausführung einer Leistung verpflichtet. Wirtschaftsinformatik: Job....
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BWL
(
Grundlagen und Funktionen der Organisation
) ,
Recht
(
Privates Bankrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
Recht
(
Allgemeines
) ,
BWL
(
Grundlagen der Wirtschaftsinformatik
)
Untreue
Wichtige Strafvorschrift (§ 266 StGB), die v.a. bei der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität (gerade auch wenn Manager die Täter sind) eine bes. praktische Rolle spielt. Die Grenzen beider Untreuetatbestände, des Mißbrauchs- und des Treubruchstatbestands, sind fließend und mitunter im...
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Recht
(
Privates Bankrecht
) ,
Recht
(
Recht der Ordnungswidrigkeiten
) ,
Recht
(
Strafrecht, Besonderer Teil, Nebenstrafrecht
)
Mantelzession
eine Art der Sicherungsabtretung (Zession) von Forderungen, bei der sich der Zedent verpflichtet, dem Zessionär Forderungen in bestimmbarer oder variabler Höhe abzutreten und ihm zu bestimmten Zeitpunkten die abgetretenen Forderungen aufzulisten. Die Abtretung wird erst mit der Übergabe der...
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Recht
(
Privates Bankrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Zahlungsdiensterahmenvertrag
Beim Zahlungsdiensterahmenvertrag verpflichtet sich der Zahlungsdienstleister nach § 675f II BGB dazu, für den Zahlungsdienstnutzer einzelne und aufeinander folgende Zahlungsvorgänge auszuführen sowie ggf. für den Zahlungsdienstnutzer ein auf dessen Namen oder die Namen mehrerer ...
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Recht
(
Privates Bankrecht
)
Kreditgeschäft
Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten; Bankgeschäft im Sinn des § 1 Kreditwesengesetz (KWG). Der Betrieb des Kreditgeschäfts ist verboten, wenn es durch Vereinbarung oder geschäftliche Gepflogenheit ausgeschlossen oder erheblich erschwert ist, über den Kreditbetrag durch Barabhebung zu verfügen (§ 3 Nr. 3 KWG)....
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Recht
(
Privates Bankrecht
) ,
Recht
(
Geld, Kredit, Währung, Banken, Börsen
)
Zahlung
1. Allgemein: Unter einer Zahlung versteht man grundsätzlich die Übertragung einer Geldforderung durch einen Zahlungspflichtigen auf eine Partei, die vom Begünstigten anerkannt wird. 2. Rechtlich: Übereignung einer bestimmten Menge Geldes, meist (aber nicht immer) zwecks Erfüllung einer...
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Recht
(
Privates Bankrecht
) ,
BWL
(
Zahlungsverkehr
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
)
Empfehlung
Handels- und Gesellschaftsrecht/ZivilrechtAuskunft, Preisempfehlung, Rat, Referenz.Europäisches GemeinschaftsrechtHandlungsform der Europäischen Union. Eine Empfehlung auf Grundlage des AEUV ist ein Rechtsakt, mit welchem dem Adressaten ein bestimmtes Verhalten nahe gelegt wird, der aber nicht verbindlich ist. Gesetzlich geregelt in Art. 288 AEUV....
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Recht
(
Organisation der Europäischen Union, Allgemeines
) ,
Recht
(
Wettbewerbsrecht (GWB, Europäisches Kartellrecht)
) ,
Recht
(
Privates Bankrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Zinseszinsen
Wiederverzinsung auflaufender Zinsen, die dem Kapital zugeschlagen werden. Eine Vereinbarung über Zinseszinsen ist unzulässig und nichtig (§ 248 I BGB). Von Zinsen sind Verzugszinsen nicht zu entrichten (§ 289 BGB). Ausnahmen: (1) Die nachträgliche Vereinbarung, dass bereits aufgelaufene...
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Recht
(
Privates Bankrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Allgemeiner Teil
) ,
BWL
(
Einlagengeschäft
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
Verwahrungsvertrag
Vertrag, der den Verwahrer verpflichtet, eine ihm vom Hinterleger übergebene bewegliche Sache aufzubewahren und sie jederzeit auf Verlangen des Hinterlegers zurückzugeben (§§ 688–700 BGB). Der Verwahrungsvertrag kann entgeltlich oder unentgeltlich sein. Bei einem unentgeltlichen...
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Recht
(
Privates Bankrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Effektivklausel
WirtschaftsrechtKlausel neben einer Schuldsumme in ausländischer Währung, die im Inland zahlbar ist. Erforderlich, wenn die Zahlung in effektiver Auslandsvaluta erfolgen soll. Ist die Zahlung in ausländischer Währung nicht ausdrücklich (durch eine Effektivklausel) vereinbart, so kann sie in...
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Recht
(
Privates Bankrecht
) ,
Recht
(
Kollektives Arbeitsrecht, Tarifrecht
)
Zahlungsdienstevertrag
Mit dem Zahlungsdienstevertrag verpflichtet sich ein Zahlungsdienstleister, Zahlungsdienste zu leisten. Der Zahlungsdienstevertrag wird in § 675f BGB unterteilt in (1) Einzelzahlungsvertrag und (2) Zahlungsdiensterahmenvertrag. Vgl. allg. Überweisung....
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Recht
(
Privates Bankrecht
)
Zahlungsauftrag
Unter Zahlungsauftrag nach § 675f IV 2 BGB ist jeder Auftrag zu verstehen, den ein Zahler seinem Zahlungsdienstleister zur Ausführung eines Zahlungsvorgangs entweder unmittelbar oder mittelbar über den Zahlungsempfänger erteilt. Der Zahlungsauftrag ist grundsätzlich eine einseitige...
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BWL
(
Zahlungsverkehr
) ,
Recht
(
Privates Bankrecht
)
Zahlungsdienst
Zahlungsdienste sind im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) definiert. Es handelt sich um (1) Ein- oder Auszahlungsgeschäft, (2) das Zahlungsgeschäft in Form des Lastschriftgeschäfts (Lastschrift), des Überweisungsgeschäfts (Überweisung) und des Zahlungskartengeschäfts ohne ...
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Recht
(
Privates Bankrecht
)
Bankengesetzgebung
Gesamtheit der Normativbestimmungen und Beaufsichtigungsvorschriften für die Kreditwirtschaft....
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VWL
(
Grundlagen der Prozesspolitik
) ,
Recht
(
Privates Bankrecht
) ,
BWL
(
Bankenstruktur
)
Geld- und Wertzeichenfälschung
(1) Das Nachmachen von in- und ausländischen Geldes, Schuldverschreibungen, Aktien etc. in der Absicht, die nachgemachten Stücke als echte in den Verkehr zu bringen; (2) Veränderung echten Geldes oder echter Wertpapiere in der Absicht, den Stücken einen höheren Wert oder außer Kurs gesetzten...
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Recht
(
Privates Bankrecht
) ,
Recht
(
Wertpapierrecht allgemein
) ,
Recht
(
Strafrecht, Besonderer Teil, Nebenstrafrecht
)
Garantiebrief
1. Mitteilung der Garantiebank an den Garantienehmer über den Gegenstand der Garantie, Garantiefall, Garantiesumme, Auszahlungsvoraussetzungen und -modalitäten. Der Garantiebrief begründet den Forderungsanspruch des Garantienehmers (Begünstigter) im Garantiefall. 2. Verkaufsfördernde, werbewirksame, schriftlich zugesicherte Gewährleistung des Herstellers für sein Produkt....
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Recht
(
Privates Bankrecht
) ,
BWL
(
Bankenstruktur
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
) ,
Recht
(
Allgemeines
)
Verwahrung
Aufbewahrung beweglicher Sachen für andere, z.B. Wertpapierverwahrung. Vgl. auch Verwahrungsvertrag. ...
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Recht
(
Privates Bankrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Einzelzahlungsvertrag
Ein Einzelzahlungsvertrag ist ein Fall des Zahlungsdienstevertrags. Nach § 675f I BGB verpflichtet der Einzelzahlungsvertrag den Zahlungsdienstleister dazu, für die Person, die einen Zahlungsdienst als Zahler, Zahlungsempfänger oder in beiden Eigenschaften in Anspruch nimmt (Zahlungsdienstnutzer), einen Zahlungsvorgang auszuführen. Vgl. allg. Überweisung....
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Recht
(
Privates Bankrecht
)
Rat
empfehlender Ratschlag. Rechtliche Folgen: Wer einem anderen einen Rat oder eine Empfehlung erteilt, haftet grundsätzlich nicht für den Schaden, der dem anderen aus der Befolgung entsteht (§ 675 II BGB). Haftung kann sich jedoch im Einzelfall aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder anderem...
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Recht
(
Privates Bankrecht
) ,
Recht
(
Schuldrecht, Besonderer Teil
)
Bankauftrag
Geschäftsbesorgungsvertrag, der mit einer Bank geschlossen wird, bes. geregelt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken und Sparkassen....
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Recht
(
Privates Bankrecht
) ,
BWL
(
Bankenstruktur
)
Mitverschluss
Vereinbarung bei Verpfändung von Waren (v.a. schwer transportablen). Von den zwei Verschlüssen des Verwahrungsraums kann einer nur vom Verpfänder, der andere nur vom Pfandgläubiger geöffnet werden. Mitverschluss besteht auch bei der Vermietung von Schließfächern durch die Banken. ...
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Recht
(
Sachenrecht
) ,
Recht
(
Privates Bankrecht
)
Wechselgesetz (WG)
vom 21.6.1933, trat am 1.4.1934 in Kraft (RGBl. I 399) anstelle der bis dahin in Deutschland geltenden Wechselordnung vom 3.6.1908. Vgl. auch Wechselrecht....
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Recht
(
Privates Bankrecht
)
Vertragspfandrecht
das durch vertragliche Vereinbarung begründete Pfandrecht (§§ 1204-1296 BGB). Vertragspfandrecht verlangt i.d.R. Übergabe der Sache an den Pfandgläubiger (Pfandbestellung); deshalb in der Wirtschaft wenig gebräuchlich und weitgehend durch die Sicherungsübereignung verdrängt, bei der eine...
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Recht
(
Privates Bankrecht
) ,
Recht
(
Sachenrecht
)
Wechselfähigkeit
Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten aus einem Wechsel zu sein (Wechselrechtsfähigkeit) und diese durch eigene Handlungen zu begründen (Wechselgeschäftsfähigkeit). 1. Wechselrechtsfähigkeit: Diese Eigenschaft kommt allen natürlichen Personen und juristischen Personen zu....
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Recht
(
Privates Bankrecht
) ,
Recht
(
Wechselrecht
) ,
BWL
(
Kreditgeschäft
)
Hypothekenbanken
früherer Begriff aus dem Hypothekenbankgesetz, heute als Pfandbriefbanken bezeichnet: privatrechtlich organisierte Kreditinstitute (Realkreditinstitute), die langfristige durch Grundpfandrechte gesicherte Kredite sowie Kredite an öffentliche Stellen vergeben. Die Refinanzierung erfolgt über den Kapitalmarkt, indem Pfandbriefe ausgegeben werden. ...
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BWL
(
Bankenstruktur
) ,
BWL
(
Kreditgeschäft
) ,
Recht
(
Sachenrecht
) ,
Recht
(
Privates Bankrecht
)
Finanzmarktförderungsgesetze
Kurzbezeichnungen für Bundesgesetze mit Regelungen im Hinblick auf die nationalen Finanzmärkte....
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BWL
(
Wertpapiergeschäft
) ,
Recht
(
Privates Bankrecht
)
Kreditschutz
1. Organisation (bes. für den kreditgebenden Einzelhandel) zur Sicherung gegen Kreditbetrug durch die Kunden. Auf gemeinnütziger Grundlage tätige Vertrauensorganisation, die ihren Mitgliedern schnell Auskünfte über die Belastung von Abzahlungskunden gibt. Die Mitglieder machen laufend Meldung...
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Recht
(
Privates Bankrecht
) ,
Recht
(
Kreditgeschäfte, Darlehen, Leasing, Factoring
)
Protesterhebung bei der Post
bei Postprotestaufträgen im Fall der Nichtzahlung des Wechselbetrages durch Postbedienstete nach den Bestimmungen des Wechselgesetzes vorzunehmender Protest (Wechselprotest). Wechsel mit Protesturkunde wird dem Auftraggeber übersandt. Ist Postprotest ausgeschlossen, kann der Wechsel an einen Notar...
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Recht
(
Privates Bankrecht
)
Sprungrückgriff
Sprungregress; beim Wechsel oder Scheck zulässige Form des Rückgriffs. Der Inhaber braucht sich nicht an die Reihenfolge der Wechsel- bzw. Scheckverpflichteten zu halten, sondern kann bei jedem einzelnen der Indossanten, Bürgen und auch bei dem Aussteller Rückgriff nehmen (Art. 47 II WG, Art. 44 II ScheckG)....
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Recht
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Privates Bankrecht
) ,
Recht
(
Scheckrecht
) ,
Recht
(
Wechselrecht
)
Geld- und Wertzeichenverkehrsgefährdung
Ordnungswidrigkeit, mit Geldbuße bis zu 10.000 Euro bedroht, mit der der Gefahr einer missbräuchlichen Herstellung von Geld etc. vorgebeugt werden soll. Tritt eine Fälschungsabsicht hinzu, wird die Ordnungswidrigkeit durch die Straftatbestände der Geld- und Wertzeichenfälschung verdrängt....
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Recht
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Privates Bankrecht
) ,
Recht
(
Wertpapierrecht allgemein
) ,
Recht
(
Recht der Ordnungswidrigkeiten
)
Reuvertrag
Vertrag, bei dem sich der eine Teil das Recht des Rücktritts gegen Zahlung eines Reugeldes (Prämie) vorbehält. Vgl. auch Prämiengeschäft. ...
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Recht
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Privates Bankrecht
)
Finanzmarktstabilisierung
Finanzmarktstabilisierungsfonds....
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Recht
(
Geld, Kredit, Währung, Banken, Börsen
) ,
Recht
(
Privates Bankrecht
)
Finanzmarktstabilisierungsgesetz
Finanzmarktstabilisierungsfonds....
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Recht
(
Privates Bankrecht
) ,
Recht
(
Geld, Kredit, Währung, Banken, Börsen
)
Honorant
Ehreneintritt. ...
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Recht
(
Wechselrecht
) ,
Recht
(
Privates Bankrecht
)
Sprungregress
Sprungrückgriff. ...
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Recht
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Privates Bankrecht
) ,
Recht
(
Scheckrecht
) ,
Recht
(
Wechselrecht
)
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