Betriebseröffnung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Geschäftseröffnung. 1. Allgemein: Gewerbeanmeldung.
2. Steuerrecht: Die Betriebseröffnung muss der Gemeinde, in der die Betriebseröffnung erfolgt, mittels amtlichem Vordruck mitgeteilt werden (§ 138 Abs. 1 AO). Die Gemeinde unterrichtet unverzüglich das zuständige Finanzamt.
Begründung von Betriebsvermögen: Bewertung in der Eröffnungsbilanz nach § 6 I Nr. 6 EStG.
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