Erb- und Stiftungsmanagement
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
In Kreditinstituten besetzen Experten die Kompetenzen bezüglich Erb- und Stiftungsangelegenheiten z.B. Übertragung von Vermögenswerten, Verfügungen von Todes wegen, Unternehmensnachfolgen, Stiftung als mögliches Gestaltungselement. Die zentralen Ansprechpartner in den Kreditinstituten sind oftmals juristisch ausgebildet und fungieren für Ihre Kunden gemeinhin auch als Bindeglied zwischen Steuerberater, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Anwaltskanzlei.
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