Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz (AnsFuG)
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Inkrafttreten des AnsFuG 07. April 2011 mit dem Ziel transparente, integre und effiziente Kapitalmärkte zu erhalten. Im Rahmen der Finanzkrise seit 2007 wurden Defizite an den Kapitalmärkten deutlich, die das Vertrauen zahlreicher Marktteilnehmer und große Teile der Gesamtbevölkerung in deren Funktionsfähigkeit zweifeln ließ.
Das AnsFuG richtet sich deshalb mit seinen primären Zielen und Auswirkungen insbesondere daran aus:
a) Anleger besser vor Falschberatung zu schützen (z.B. durch Sachkundenachweis von Beratern, Einsatz von Compliance-Beauftragten, Beraterregister zu Kundenbeschwerden bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)),
b) Produktinformationsblätter mit kurzen und verständlichen Informationen zum Produkt in der Anlageberatung (gem. Wertpapierdienstleistungs-, Verhaltens- und Organisationsverordnung (WpÜG) mit Angaben zu Kosten, Risiken, Zielen, Anlagepolitik u.a.),
c) Stabilisierung offener Immobilienfonds (z.B. Neuregelungen zu Mindesthalte- und Rückgabefristen),
d) verdeckte Übernahmen von Unternehmen (Anschleichen) zu verhindern.
Mit dem Inkrafttreten wurden in der Umsetzung weitere Gesetze geändert, beispielsweise das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung (WpAIV), Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG), Restrukturierungsfondsgesetz (RStruktFG), Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz (FMStBG), Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung (WpDVerOV).