Direkt zum Inhalt

Industrie- und Handelskammer (IHK)

(weitergeleitet von Handelskammer)

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Körperschaften des öffentlichen Rechts, organisiert als regionale Selbstverwaltungsorganisationen mit Pflichtmitgliedschaft aller gewerblichen Unternehmen des jeweiligen Kammerbezirks mit Ausnahme des Handwerks (Handwerkskammern).

    1. Aufgaben: IHKs haben das Gesamtinteresse ihrer Mitglieder wahrzunehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken und dabei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen (Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18.12.1956). Die 80 dt. IHKs, die bundesweit im Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) zusammengeschlossen sind, können Anlagen und Einrichtungen, die der Förderung der gewerblichen Wirtschaft dienen, begründen und unterhalten sowie Maßnahmen zur Förderung und Durchführung der kaufmännischen und gewerblichen Berufsausbildung treffen (sie führen die Lehrlingsrolle für kaufmännische und gewerbliche Lehrlinge und nehmen in diesem Bereich die Lehrabschlussprüfungen ab). Ihnen obliegt die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen.

    2. Organe: Über die Angelegenheiten der IHKs beschließen ihre Vollversammlungen, deren Mitglieder von den kammerzugehörenden Firmen in demokratischen Wahlen gewählt werden. Die Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte den ehrenamtlich tätigen Präsidenten und die Vizepräsidenten. Die Vollversammlung wählt ebenso den hauptamtlich tätigen Hauptgeschäftsführer. In zahlreichen Ausschüssen (Industrie, Verkehr, Berufsausbildung, Weiterbildung, Öffentlichkeitsarbeit, Außenwirtschaft, Handel und Dienstleistungen etc.) und Arbeitskreisen beteiligen sich die Unternehmen des jeweiligen Kammerbezirks an der Gestaltung der regionalen Wirtschaftspolitik und -förderung.

    3. Im Bereich der Außenwirtschaft haben die IHKs in ihrer teilweise über 150-jährigen Geschichte ein breites Aufgaben- und Tätigkeitsfeld vom Staat übertragen bekommen bzw. selbst entwickelt. Eine IHK leistet heute Unterstützung in den Bereichen: Exportförderung und Auslandsmarketing, bei der Anbahnung von Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Partnern durch Auskunfts-, Informations- und Beratungsdienste, Messeförderung, bei Finanzierungsfragen, Existenzgründungen für Import- und Exportgeschäfte, Zoll-, Rechts- und Verfahrensfragen (Ursprungs- und Präferenzrecht, Investitionsrecht, Lizenzverkehr etc.); die meisten IHKs betreiben Außenwirtschaftsdatenbanken, elektronische Kooperationsdienste, publizieren Außenwirtschaftsrundschreiben und organisieren Seminare, Konferenzen, Kontaktbörsen etc. Über die Auslandshandelskammern (AHK) und Delegierte der dt. Wirtschaft sowie Partnerkammern sind die IHKs in ein weltweites Kammernetz eingebunden, das den Mitgliedsunternehmen erlauben soll, möglichst schnell an firmenrelevante Außenwirtschaftsinformationen in aller Welt zu gelangen.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Industrie- und Handelskammer (IHK)"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Industrie- und Handelskammer (IHK) Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/industrie-und-handelskammer-ihk-38450 node38450 Industrie- und Handelskammer ... node48554 Zuständigkeit node38785 Kammer für Handelssachen node39473 Kammer node39473->node38450 node39473->node38785 node48848 Wirtschaftsprüferkammer (WPK) node39473->node48848 node48993 Versicherungsmakler node48845 Versicherungsvertreter node30451 Courtage node42278 Provision node47393 Versicherungsvermittler node47393->node38450 node47393->node48993 node47393->node48845 node47393->node30451 node47393->node42278 node47702 Urteil node41927 Partei node38046 Industrieunternehmung node38046->node38450 node42040 Produktion node38046->node42040 node27872 Dienstleistungsunternehmen node38046->node27872 node28662 Dienstleistungen node38046->node28662 node44493 Schiedsgerichtsverfahren node44493->node38450 node44493->node48554 node44493->node47702 node44493->node41927 node37009 Kapitalismus node50919 Verein node39864 Körperschaft des öffentlichen ... node39562 Nonprofit-Organisation (NPO) node39562->node39473 node49737 Verband node49737->node38450 node49737->node37009 node49737->node50919 node49737->node39864 node49737->node39562 node45044 Sachgüter node45044->node38046
    Mindmap Industrie- und Handelskammer (IHK) Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/industrie-und-handelskammer-ihk-38450 node38450 Industrie- und Handelskammer ... node38046 Industrieunternehmung node38046->node38450 node49737 Verband node49737->node38450 node44493 Schiedsgerichtsverfahren node44493->node38450 node47393 Versicherungsvermittler node47393->node38450 node39473 Kammer node39473->node38450

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete