Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
von der zuständigen Stelle (Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer u.Ä.) für anerkannte Ausbildungsberufe einzurichtendes und zu führendes Verzeichnis, in das alle Berufsausbildungsverträge einzutragen sind (§§ 34 ff. BBiG, §§ 28 ff. HandwO). Unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrags ist die Eintragung vom Ausbildenden unter Beifügung einer Vertragsniederschrift zu beantragen. Entsprechendes gilt bei Änderungen wesentlicher Vertragsinhalte. Die Eintragung ist für den Auszubildenden gebührenfrei. Die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ist Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildungsabschlussprüfung.
Im Handwerk: Lehrlingsrolle.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Berufsausbildung Betrieb Bevollmächtigter Delegation Gemeinde Gewerbe Haftung Humankapital Kraftfahrzeug (Kfz) Krankenversicherung Körperschaft Körperschaft des öffentlichen Rechts Liegenschaft Nichtigkeit Revision Verwaltung Verwaltungsakt berufliche Fortbildung berufliche Weiterbildung juristische Person
eingehend
Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
ausgehend
eingehend
Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
ausgehend