Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr; Sitz in Flensburg, Außenstelle in Dresden. Errichtet durch Gesetz vom 4.8.1951 (BGBl. I 488) m.spät.Änd.
Aufgaben: Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis für Fahrzeuge und Bauartgenehmigungen für Fahrzeugteile; Führung des Zentralen Fahrzeugregisters (ZFR), des Verkehrszentralregisters (VZR), des Zentralen Fahrerlaubnisregisters sowie die Fahranfängerdatei (§ 2c StVG); Registrierung aller Führerscheine und Fahrzeugbriefe.