Europäischer Konvent
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Konvent. 1. Begriff/Hintergrund: Als Folge der Erklärung über die Zukunft der Union des Vertrags von Nizza stellte der Europäische Rat in der Erklärung von Laeken im Jahre 2001 die Methode und den Zeitplan der angestrebten breiten Diskussion über die Zukunft und Reform der Union vor: In Anlehnung an das Gremium, das die Charta der Grundrechte der EU erarbeitet hatte, wurde ein Konvent vorgeschlagen. Dieser Konvent trat am 28.2.2002 zusammen und schloss seine Arbeit im Juli 2003 nach 18 Monaten mit der Vorlage eines Entwurfs für eine Verfassung für Europa ab.
2. Zusammensetzung: Der Europäische Konvent setzte sich aus 105 Vertretern der nationalen Regierungen und Parlamente der Mitgliedsstaaten und Beitrittsländer sowie der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments zusammen. 13 Vertreter des Wirtschafts- und Sozialausschusses der EU (WSA) und des Ausschusses der Regionen (AdR) sowie der Sozialpartner und des Europäischen Bürgerbeauftragten hatten Beobachterstatus. Präsident des Europäischen Konvents war Valérie Giscard d'Estaing. Vize-Präsidenten waren Giuliano Amato und Jean-Luc Dehaene. Die Zivilgesellschaft konnte sich insbesondere über das interaktive Forum über die Zukunft der Union („Futurum”) an den Diskussionen beteiligen. Auch fanden Kontaktgruppen und nationale Debatten statt. Auf Vorschlag des Präsidenten wurde ein eigener Jugendkonvent eingerichtet, dessen Mitglieder nach Vorbild des Europäischen Konvents arbeiteten und ihre Vorschläge unterbreiteten.
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Interne Verweise
Europäischer Konvent
Europäischer Konvent
- Ausschuss der Regionen (AdR)
- Charta der Grundrechte
- Charta der Grundrechte
- Europäische Kommission
- Europäischer Bürgerbeauftragter
- Europäischer Rat
- Europäischer Rat
- Europäisches Parlament
- Verfassung für Europa
- Verfassung für Europa
- Vertrag von Nizza
- Vertrag von Nizza
- Wirtschafts- und Sozialausschuss der EU (WSA)