Lohnabzugsverfahren
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
eines der Arbeitsgebiete der Lohnbuchführung.
1. Abzug der Beiträge zur Sozial- und Arbeitslosenversicherung für versicherungspflichtige Beschäftigte durch den Arbeitgeber und Abführung zusammen mit seinem eigenen Beitragsanteil an die für den Einzug des Beitrags zuständige Stellen.
Vgl. auch Gesamtsozialversicherungsbeitrag, Einzugsstellen.
2. Einbehaltung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber.