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Machttheorie

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Volkswirtschaftstheorie
    2. Lohntheorie
    3. Abgrenzung

    Volkswirtschaftstheorie

    Richtung der Volkswirtschaftstheorie, mit der die Eigengesetzlichkeit des Wirtschaftslebens verneint wird, in Auseinandersetzung mit Böhm-Bawerk v.a. durch Zwiedineck-Südenhorst, Eucken und Seraphim. Nach dieser Lehre schließt die Gesamtheit wirtschaftlicher Handlungen, v.a. im Hinblick auf die Preisbildung und sonstige marktwirtschaftliche Erscheinungen, notwendigerweise Machtausübung in sich.

    Als wirtschaftliche Macht gilt das mit spezifischen ökonomischen Mitteln durchgesetzte Bestreben, andere zur Nachgiebigkeit gegenüber dem eigenen Willen zu veranlassen. Als Marktmacht ist danach die Fähigkeit zu bezeichnen, durch Vorzugspositionen auf dem Markt anderen den eigenen Willen bei einem bestimmten Tauschakt aufzuzwingen (Seraphim).

    Lohntheorie

    Anhänger der sozialrechtlichen Schule, der Fabian Society und v.a. Tugan-Baranowsky vertraten eine Lohntheorie, der zufolge die Lohnhöhe im Wesentlichen durch Machtkämpfe zwischen den Klassen bestimmt wird. Dagegen steht die verbreitete Sichtweise, nach der man bei der Bestimmung der Höhe der Löhne über keinerlei Spielraum verfüge, da sie durch ein ökonomisches Gesetz eng vorgegeben seien. Seit Beginn der Bildung von ökonomi­schen Denkschulen wird dies von verschiedenen Theorien postuliert. Dies beginnt mit dem Lohnfondsgedanken der Klassiker, findet sich in der These vom ehernen Lohngesetz Lassalles wieder und wird unmittelbar adressiert in dem Aufsatz von Böhm-Bawerk aus dem Jahr 1914 in seiner Auseinandersetzung mit Rudolf Stolzmann über „Macht oder ökonomisches Gesetz?“. Demnach sind jegliche Versuche der Arbeitnehmer und ihrer Organisationen, den Anteil der Lohneinkommen am Sozialprodukt dauerhaft zu ihren Gunsten auszuweiten, von vornherein zum Scheitern verurteilt. Mit der Grenzproduktivitätstheorie der Verteilung erhielt die Auffassung von der Gerechtigkeit der konkurrenzmäßig bestimmten Löhne ein theoretisch formal geschlosse­nes Korsett. Moderne Verteilungstheorien, die versuchen, Macht und Verteilungskonflikte zu berücksichtigen, stehen häufig in der Tradition der Arbeiten von Michal Kalecki. Dieser entwickelte mit seiner Monopolgradtheorie der Verteilung einen Theorieansatz, in dem Machtverhältnisse auf den Güter- und auf den Arbeitsmärkten eine zentrale Rolle bei der Bestimmung der (funktionalen) Einkommensverteilung spielen.

    Abgrenzung

    Machttheorien sind nicht mit der Marxschen Ausbeutungstheorie gleichzusetzen, da bei Marx das allg. Wertgesetz auch für die Lohnbildung gilt (Äquivalententausch); ebenso nicht zu verwechseln mit der Lohnbestimmung mithilfe der Theorie des zweiseitigen Monopols, obwohl auch bei dieser die Lohnhöhe innerhalb eines bestimmten Bereichs unbestimmt bleibt.

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