öffentliche Kreditinstitute
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
öffentliche Banken. 1. Begriff: Öffentliche Unternehmen, die Bankgeschäfte betreiben, wobei der Umfang dieser Geschäfte einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (§ 1 I KWG); vgl. Banken. Die öffentlichen Kreditinstitute nehmen im öffentlichen Interesse vielfältige Aufgaben wahr.
2. Arten:
(1) Öffentliche Sparkassen,
(2) Landesbanken/ Girozentralen,
(3) öffentliche Grundkreditanstalten,
(4) öffentliche Bausparkassen,
(5) öffentliche Banken mit Sonderaufgaben (Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Landwirtschaftliche Rentenbank etc.).
Keine öffentlichen Kreditinstitute sind hierbei die Deutsche Bundesbank, Sozialversicherungsträger oder die Bundesagentur für Arbeit.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Asset Deal
Bank
Bankgeschäfte
Credit Spread
Deregulierung
Dotationskapital
Effizienz des Kapitalmarkts
Factoring
Finanzdienstleistungen
Freistellungsauftrag
Kreditinstitute
Moratorium
Patronatserklärung
Sicherungshypothek
Sparkassen
Umsatzrentabilität
Volcker Rule
Wholesale Banking
Währungsrisiko
akzessorische Sicherheiten
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