öffentliche Kreditinstitute
(weitergeleitet vonöffentliche Banken)
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
öffentliche Banken. 1. Begriff: Öffentliche Unternehmen, die Bankgeschäfte betreiben, wobei der Umfang dieser Geschäfte einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (§ 1 I KWG); vgl. Banken. Die öffentlichen Kreditinstitute nehmen im öffentlichen Interesse vielfältige Aufgaben wahr.
2. Arten:
(1) Öffentliche Sparkassen,
(2) Landesbanken/ Girozentralen,
(3) öffentliche Grundkreditanstalten,
(4) öffentliche Bausparkassen,
(5) öffentliche Banken mit Sonderaufgaben (Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Landwirtschaftliche Rentenbank etc.).
Keine öffentlichen Kreditinstitute sind hierbei die Deutsche Bundesbank, Sozialversicherungsträger oder die Bundesagentur für Arbeit.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Asset Deal Bank Bankgeschäfte Credit Spread Deregulierung Dotationskapital Effizienz des Kapitalmarkts Factoring Finanzdienstleistungen Freistellungsauftrag Kreditinstitute Moratorium Patronatserklärung Sicherungshypothek Sparkassen Umsatzrentabilität Volcker Rule Wholesale Banking Währungsrisiko akzessorische Sicherheiten
eingehend
öffentliche Kreditinstitute
ausgehend
eingehend
öffentliche Kreditinstitute
ausgehend