Personalleasinggebühren
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
in ihrer Bedeutung ständig zunehmende Kosten der Überlassung von Arbeitnehmern (Leiharbeitsverhältnis, Arbeitnehmerüberlassung). Strittig, ob sie in der Kostenartenrechnung den Personalkosten oder den Fremdleistungskosten zuzurechnen sind.
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