Verbundsystem
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Finanzwissenschaft
Regelungsform der Steuerertragshoheit zwischen öffentlichen Aufgabenträgern im aktiven Finanzausgleich; Form des Mischsystems. Beim Verbundsystem werden die Gesamteinnahmen einer Einnahmequelle (Einzelverbund) oder mehrerer Einnahmequellen (Gesamtverbund) als Anteilsätze (Quoten) zwischen mehreren Aufgabenträgern aufgeteilt.
In der Bundesrepublik Deutschland werden nach diesem Prinzip die Gemeinschaftsteuern wie folgt verteilt: Einkommenssteuer und Lohnsteuer jeweils 42,5 Prozent für Bund und Länder und 15 Prozent für die Gemeinden; Körperschaftssteuer jeweils 50 Prozent für Bund und Länder; Umsatzsteuer mit 51,4 Prozent für den Bund, 46,5 Prozent für die Länder sowie 2,1 Prozent für die Gemeinden; Zinsabschlag jeweils 44 Prozent für den Bund und die Länder sowie 12 Prozent für die Gemeinden.
Vgl. auch Steuerverbund.
Wirtschaftsinformatik
Gesamtheit von jeweils autonom funktionsfähigen Datenverarbeitungssystemen zur permanenten oder fallweisen Übertragung gemeinsam zu bearbeitender Aufgaben (Computerverbund(-system)).