Warenrohgewinn
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Warenbruttogewinn, Rohgewinn; im Handelsbetrieb durch Warenumsätze erzielter Rohertrag zur Deckung der Handlungskosten und zur Erzielung eines Gewinns. Der Warenrohgewinn wird durch Gegenüberstellung von Sollspanne und Istspanne kontrolliert.
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