Absatzeinzelkosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: a) I.w.S.: Kosten, die sich einzelnen absatzwirtschaftlichen Bezugsgrößen (z.B. Kunden, Absatzgebieten) direkt zurechnen lassen.
b) I.e.S.: Kosten, die für einzelne Absatz- (Verkaufs-)vorgänge (z.B. Ausgangsfrachten, Versandverpackung) direkt erfassbar sind.
2. Merkmale: Traditionelle Kostenrechnungen weisen nur sehr wenige Absatzkosten als Einzelkosten aus (Sondereinzelkosten des Vertriebs).
Gegensatz: Absatzgemeinkosten.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Abgrenzung
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Kennzahlen
Kosten
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Absatzeinzelkosten
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