gespaltener Wechselkurs
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multipler Wechselkurs. 1. Begriff: Festsetzung verschiedener Wechselkurse für verschiedene außenwirtschaftliche Transaktionen, Instrument interventionistischer Außenwirtschaftspolitik mit dem Ziel, entsprechend den von der Regierung gesetzten Prioritäten bestimmte Transaktionen zu erleichtern, andere zu belasten. Die Einführung gespaltener Wechselkurse ist nach dem IWF genehmigungsbedürftig.
2. Formen: Differenzierung i.d.R. nach Handels- und Finanztransaktionen, aber auch nach Gütergruppen sowie Trägern und Richtungen der außenwirtschaftlichen Aktivitäten. Anwendung v.a. in Entwicklungsländern, gelegentlich auch in Industrieländern.
3. Beurteilung: Gespaltene Wechselkurse erfordern aufwendige Kontrollen; sie verfehlen vielfach die erstrebten Ziele, indem sie z.B. zur Bildung von Devisenschwarzmärkten führen. Da die verschiedenen Kurse die Devisenknappheit nicht widerspiegeln, sind sie Ursache von Fehlallokationen.