Einfuhrgenehmigung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
nach Außenwirtschaftsrecht, dem Recht der Verbote und Beschränkungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr oder sonstigen Normen erforderliche Genehmigung für die Einfuhr von Waren. Dabei kann es einmal um eine Genehmigung gehen, die Voraussetzung für jedes Verbringen ist. Vereinzelt sind Genehmigungen erst bei Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr erforderlich. Bezugsgebiet ist zumeist das Zollgebiet der EU. Zuständig für die Erteilung sind das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Einfuhrgenehmigungen müssen der Zollverwaltung mit der Zollabfertigung vorgelegt werden (heute nicht mehr als Papier sondern als elektronischer Datensatz über ATLAS).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Brexit
Dienstleistungen
Direktinvestition
Drittland
Embargo
Freihandelszone
Kooperation
Koordination
Liquidität
Migration
Sanktion
Sonderwirtschaftszone
Subsidiarität
Terms of Trade
Volatilität
Zahlungsbilanz
Zoll
internationale Arbeitsteilung
nicht tarifäre Handelshemmnisse
tarifäre Handelshemmnisse
eingehend
Einfuhrgenehmigung
ausgehend