Geschäftsguthaben
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Höhe der Einlagen, die Mitglieder von Genossenschaften durch Einzahlung oder Zuschreibung von Gewinnanteilen auf ihren Geschäftsanteil geleistet haben. Da Geschäftsguthaben bei Beendigung der Mitgliedschaft der Genossenschaft entzogen werden, verändert sich die Größe des Eigenkapitals bei Genossenschaften mit der Zahl der Geschäftsanteile und der Höhe der darauf erfolgten Leistungen.
Gewerbesteuer: Geschäftsguthaben sind nicht Dauerschulden; Zinsen aus Geschäftsguthaben sind deshalb bei Ermittlung des Gewerbeertrags der Genossenschaft nicht dem Gewinn und die Geschäftsguthaben selbst bei Ermittlung des Gewerbekapitals der Genossenschaft nicht dem Einheitswert des gewerblichen Betriebes hinzuzurechnen.
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