Familienlohn
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung für die Bemessung des Arbeitsentgeltes unter Berücksichtigung der Kopfzahl und des Alters der Familienmitglieder eines Arbeitnehmers, häufig in Form eines Zuschlags; vgl. Kindergeld, Familienzulage. Sonderform des Soziallohns.
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