Inhaberschuldverschreibung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Inhaberobligation, Bearer Bond; Anleihe, die den Emittenten verpflichtet, an den jeweiligen Inhaber der Anleiheurkunde die Zinsen und den Rücknahmekurs bei Fälligkeit der Papiere zu leisten. Die Rechte aus der Urkunde werden wie bei jedem Inhaberpapier durch Einigung und Übergabe übertragen.
Eine Verbriefung erfolgt heute oftmals in Sammelurkunden, die in Sammeldepots verwahrt werden, und ein Anspruch auf Einzelverbriefung der Wertpapiere wird regelmäßig ausgeschlossen. Daher ist eine physische Übergabe nicht möglich. Sammeldepotanteile werden i.d.R. im Rahmen eines Effektenkommissionsgeschäfts übertragen. Dabei tritt die Depotbank als Verkaufskommissionärin auf, die das Geschäft über die Börse abschließt. Nach § 24 II 1 Depotgesetz (DepotG) vollzieht sich der Eigentumsübergang kraft Gesetzes durch die Depotgutschrift.
Eine Verbriefung erfolgt heute oftmals in Sammelurkunden, die in Sammeldepots verwahrt werden, und ein Anspruch auf Einzelverbriefung der Wertpapiere wird regelmäßig ausgeschlossen. Daher ist eine physische Übergabe nicht möglich. Sammeldepotanteile werden i.d.R. im Rahmen eines Effektenkommissionsgeschäfts übertragen. Dabei tritt die Depotbank als Verkaufskommissionärin auf, die das Geschäft über die Börse abschließt. Nach § 24 II 1 Depotgesetz (DepotG) vollzieht sich der Eigentumsübergang kraft Gesetzes durch die Depotgutschrift.
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