oberste Bundesbehörden
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Bundesministerien (BM): Auswärtiges Amt, BM des Innern, BM der Justiz und für Verbraucherschutz, BM der Finanzen, BM für Wirtschaft und Energie, BM für Arbeit und Soziales, BM für Ernährung und Landwirtschaft, BM der Verteidigung, BM für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, BM für Verkehr und digitale Infrastruktur, BM für Bildung und Forschung, BM für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, BM für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, BM für Gesundheit.
2. Rang einer obersten Bundesbehörde haben außerdem: das Bundespräsidialamt, das Bundeskanzleramt, der Bundesrechnungshof und die Deutsche Bundesbank.
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