Sollkosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Budgetkosten; die aufgrund von Ermittlungen in der Kostenplanung bei Erreichung eines bestimmten Beschäftigungsgrades als erforderlich angesehenen Kosten. Die Sollkosten ergeben sich als Summe
(1) der vom Beschäftigungsgrad unabhängigen fixen Kosten,
(2) der durch die Leistungserstellung verursachten variablen Kosten je Kostenstelle.
Voraussetzungen: Plankostenrechnung, Kenntnis des erzielten Beschäftigungsgrades.
Zweck: Grundlage des Soll-Ist-Vergleichs.
Vgl. auch Vorgabekosten, Plankosten.
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